Zum Inhalt springen
  • Home
  • Unsere Leistungen
    • Steuerberatung für Unternehmer
    • Steuerberatung für Privatpersonen
    • Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung
    • Steuerprüfung
    • Betriebliche Steuererklärung
  • Die Kanzlei
  • Online-Formulare
    • Testament/Erbvertrag
    • Erbscheinsantrag
    • Erbauseinandersetzung
    • General- und Vorsorgevollmacht
  • Downloads
  • Home
  • Unsere Leistungen
    • Steuerberatung für Unternehmer
    • Steuerberatung für Privatpersonen
    • Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung
    • Steuerprüfung
    • Betriebliche Steuererklärung
  • Die Kanzlei
  • Online-Formulare
    • Testament/Erbvertrag
    • Erbscheinsantrag
    • Erbauseinandersetzung
    • General- und Vorsorgevollmacht
  • Downloads
Jetzt Kontakt aufnehmen

Online-Formular Erbscheinsantrag

Um Ihren Erbscheinsantrag zügig und rechtssicher begleiten zu können, benötigen wir vorab einige Informationen von Ihnen. Nutzen Sie hierfür gerne unser digitales Erfassungsformular. Ihre Angaben helfen uns, die weitere Bearbeitung effizient und strukturiert vorzubereiten. Sie können das Formular direkt absenden, zwischenspeichern oder zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten. Auch die Weitergabe an Dritte zum ergänzenden Ausfüllen ist möglich. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs zur Verfügung. Steuerberatung Carsten Bröckelmann Verlässlich. Kompetent. In Wetter an der Ruhr.

Angaben zur verstorbenen Person

Geburtsdatum
Anschrift
Hier ist die letzte Adresse zum Zeitpunkt des Todes anzugeben (= letzter gewöhnlicher Aufenthalt). Entscheidend ist der tatsächliche Aufenthalt.
Sterbedatum
Hat die verstorbene Person ein Testament / einen Erbvertrag hinterlassen?
Wichtiger Hinweis: Bitte lassen Sie uns vorab eine Kopie oder einen Scan aller Testamente und Erbverträge der verstorbenen Person zukommen. Sie können dafür die Uploadfunktion am Ende dieses Formulars nutzen. Alternativ können Sie uns die Dokumente auch per Mail senden.

Testament / Erbvertrag 1

Art
Form
Verwahrung
Eröffnung durch das Nachlassgericht
Waren zum Zeitpunkt des Erbfalls alle testamentarisch benannten Erben noch am Leben?

Testament / Erbvertrag 2

Art
Form
Verwahrung
Eröffnung durch das Nachlassgericht
Waren zum Zeitpunkt des Erbfalls alle testamentarisch benannten Erben noch am Leben?

Testament / Erbvertrag 3

Art
Form
Verwahrung
Eröffnung durch das Nachlassgericht
Waren zum Zeitpunkt des Erbfalls alle testamentarisch benannten Erben noch am Leben?

Testament / Erbvertrag 4

Art
Form
Verwahrung
Eröffnung durch das Nachlassgericht
Waren zum Zeitpunkt des Erbfalls alle testamentarisch benannten Erben noch am Leben?

Angaben zum Familienstand der verstorbenen Person

Familienstand der verstorbenen Person zum Zeitpunkt des Todes

Daten des/der Ehegatten/in

Geburtsdatum
Anschrift
Gibt es einen Ehevertrag
Scheidungsantrag

Name des/der geschiedenen Ehegatten/in

Datum der Scheidung

Angaben zum/zur verstorbenen Ehegatten/in

Sterbedatum

Vorherige Ehe 1.

Vorherige Ehe 1. beendet durch
Datum der Scheidung
Sterbedatum

Vorherige Ehe 2.

Vorherige Ehe 2. beendet durch
Datum der Scheidung
Sterbedatum

Vorherige Ehe 3.

Vorherige Ehe 3. beendet durch
Datum der Scheidung
Sterbedatum

Angaben zu Angehörigen der verstorbenen Person

Hatte die verstorbene Person Kinder?
Hiermit sind sowohl lebende als auch etwa bereits verstorbene Kinder gemeint.

Angaben zu Kind 1. der verstorbenen Person

Geburtsdatum des 1. Kindes
Anschrift des 1. Kindes (sofern bekannt)
1. Kind zum Zeitpunkt des Erbfalls am Leben?
Hiermit sind sowohl lebende als auch etwa bereits verstorbene Kinder gemeint.

Angaben zu Kind 2. der verstorbenen Person

Geburtsdatum des 2. Kindes
Anschrift des 2. Kindes (sofern bekannt)
2. Kind zum Zeitpunkt des Erbfalls am Leben?
Hiermit sind sowohl lebende als auch etwa bereits verstorbene Kinder gemeint.

Angaben zu Kind 3. der verstorbenen Person

Geburtsdatum des 3. Kindes
Anschrift des 3. Kindes (sofern bekannt)
3. Kind zum Zeitpunkt des Erbfalls am Leben?
Hiermit sind sowohl lebende als auch etwa bereits verstorbene Kinder gemeint.

Angaben zu Kind 4. der verstorbenen Person

Geburtsdatum des 4. Kindes
Anschrift des 4. Kindes (sofern bekannt)
4. Kind zum Zeitpunkt des Erbfalls am Leben?
Hiermit sind sowohl lebende als auch etwa bereits verstorbene Kinder gemeint.

Angaben zu Kind 5. der verstorbenen Person

Geburtsdatum des 5. Kindes
Anschrift des 5. Kindes (sofern bekannt)
5. Kind zum Zeitpunkt des Erbfalls am Leben?
Hiermit sind sowohl lebende als auch etwa bereits verstorbene Kinder gemeint.

Angaben zu Kind 6. der verstorbenen Person

Geburtsdatum des 6. Kindes
Anschrift des 6. Kindes (sofern bekannt)
6. Kind zum Zeitpunkt des Erbfalls am Leben?
Hiermit sind sowohl lebende als auch etwa bereits verstorbene Kinder gemeint.

Angaben zu Kind 7. der verstorbenen Person

Geburtsdatum des 7. Kindes
Anschrift des 7. Kindes (sofern bekannt)
7. Kind zum Zeitpunkt des Erbfalls am Leben?
Hiermit sind sowohl lebende als auch etwa bereits verstorbene Kinder gemeint.

Angaben zu Kind 8. der verstorbenen Person

Geburtsdatum des 8. Kindes
Anschrift des 8. Kindes (sofern bekannt)
8. Kind zum Zeitpunkt des Erbfalls am Leben?
Hiermit sind sowohl lebende als auch etwa bereits verstorbene Kinder gemeint.

Angaben zu Kind 9 . der verstorbenen Person

Geburtsdatum des 9 . Kindes
Anschrift des 9 . Kindes (sofern bekannt)
9. Kind zum Zeitpunkt des Erbfalls am Leben?
Hiermit sind sowohl lebende als auch etwa bereits verstorbene Kinder gemeint.

Angaben zu den Eltern der verstorbenen Person

Angaben zum Vater der verstorbenen Person
Geburtsdatum des Vaters
Anschrift des Vater (sofern bekannt)
Vater zum Zeitpunkt des Erbfalls am Leben?

Angaben zur Mutter der verstorbenen Person

Geburtsdatum der Mutter
Anschrift der Mutter
Mutter zum Zeitpunkt des Erbfalls am Leben?

Angaben zu Kindern des Vaters der verstorbenen Person

Hat/Hatte der Vater neben der verstorbenen Person weitere Kinder?
Hiermit sind auch Kinder aus vorherigen Partnerschaften gemeint (sowohl lebende als auch etwa bereits verstorbene).

Angaben zum 1. weiteren Kind des Vaters

Geburtsdatum des 1. weiteren Kindes
Anschrift des 1. weiteren Kindes (sofern bekannt)
1. weitere Kind zum Zeitpunkt des Erbfalls am Leben?

Angaben zum 2. weiteren Kind des Vaters

Geburtsdatum des 2. weiteren Kindes
Anschrift des 2. weiteren Kindes (sofern bekannt)
2. weitere Kind zum Zeitpunkt des Erbfalls am Leben?

Angaben zum 3. weiteren Kind des Vaters

Geburtsdatum des 3. weiteren Kindes
Anschrift des 3. weiteren Kindes (sofern bekannt)
3. weitere Kind zum Zeitpunkt des Erbfalls am Leben?

Angaben zum 4. weiteren Kind des Vaters

Geburtsdatum des 4. weiteren Kindes
Anschrift des 4. weiteren Kindes (sofern bekannt)
4. weitere Kind zum Zeitpunkt des Erbfalls am Leben?

Angaben zum 5. weiteren Kind des Vaters

Geburtsdatum des 5. weiteren Kindes
Anschrift des 5. weiteren Kindes (sofern bekannt)
5. weitere Kind zum Zeitpunkt des Erbfalls am Leben?

Angaben zum 6. weiteren Kind des Vaters

Geburtsdatum des 6. weiteren Kindes
Anschrift des 6. weiteren Kindes (sofern bekannt)
6. weitere Kind zum Zeitpunkt des Erbfalls am Leben?

Angaben zu Kindern der Mutter der verstorbenen Person

Zahl der weiteren Kinder der Mutter
Hiermit sind auch Kinder aus vorherigen Partnerschaften gemeint (sowohl lebende als auch etwa bereits verstorbene).

Angaben zum 1. weiteren Kind der Mutter

Geburtsdatum des 1. weiteren Kindes
Anschrift des 1. weiteren Kindes (sofern bekannt)
1. weitere Kind zum Zeitpunkt des Erbfalls am Leben?

Angaben zum 2. weiteren Kind der Mutter

Geburtsdatum des 2. weiteren Kindes
Anschrift des 2. weiteren Kindes (sofern bekannt)
2. weitere Kind zum Zeitpunkt des Erbfalls am Leben?

Angaben zum 3. weiteren Kind der Mutter

Geburtsdatum des 3. weiteren Kindes
Anschrift des 3. weiteren Kindes (sofern bekannt)
3. weitere Kind zum Zeitpunkt des Erbfalls am Leben?

Angaben zum 4. weiteren Kind der Mutter

Geburtsdatum des 4. weiteren Kindes
Anschrift des 4. weiteren Kindes (sofern bekannt)
4. weitere Kind zum Zeitpunkt des Erbfalls am Leben?

Angaben zum 5. weiteren Kind der Mutter

Geburtsdatum des 5. weiteren Kindes
Anschrift des 5. weiteren Kindes (sofern bekannt)
5. weitere Kind zum Zeitpunkt des Erbfalls am Leben?

Angaben zum 6. weiteren Kind der Mutter

Geburtsdatum des 6. weiteren Kindes
Anschrift des 6. weiteren Kindes (sofern bekannt)
6. weitere Kind zum Zeitpunkt des Erbfalls am Leben?

Angaben zum Nachlass

Zusammensetzung des Nachlasses
Soweit im Folgenden die Werte einzelner Vermögensgegenstände abgefragt werden, reicht eine vorläufige Schätzung. Das Nachlassgericht benötigt zu einem späteren Zeitpunkt unter Umständen genauere Angaben. Gern besprechen wir dies mit Ihnen bei Beurkundung des Erbscheinsantrags.

Soll der Notarin die erforderliche(n) Grundbuchberichtigung(en) vornehmen?
Wenn der Verstorbene über eine Immobilie verfügte, wird das Grundbuch durch den Todesfall unrichtig. Es besteht eine Verpflichtung, das Grundbuch zu berichtigen (§ 82 GBO). Es erfolgt keine automatische Berichtigung. Der Grundbuchberichtigungsantrag ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Todesfall gerichtsgebührenfrei. Der Grundbuchberichtigungsanspruch bedarf nicht zwingend der notariellen Mitwirkung. Ein notariell vorbereiteter Antrag löst Notargebühren aus.

Angaben zu Immobilie 1

Adresse
Sind die Grundbuchdaten bekannt?
Hiermit sind sowohl lebende als auch etwa bereits verstorbene Kinder gemeint.

Angaben zu Immobilie 2

Adresse
Sind die Grundbuchdaten bekannt?
Hiermit sind sowohl lebende als auch etwa bereits verstorbene Kinder gemeint.

Angaben zu Immobilie 3

Adresse
Sind die Grundbuchdaten bekannt?
Hiermit sind sowohl lebende als auch etwa bereits verstorbene Kinder gemeint.

Angaben zu Immobilie 4

Adresse
Sind die Grundbuchdaten bekannt?
Hiermit sind sowohl lebende als auch etwa bereits verstorbene Kinder gemeint.

Angaben zu Immobilie 5

Adresse
Sind die Grundbuchdaten bekannt?
Hiermit sind sowohl lebende als auch etwa bereits verstorbene Kinder gemeint.

Angaben zu Immobilie 6

Adresse
Sind die Grundbuchdaten bekannt?
Hiermit sind sowohl lebende als auch etwa bereits verstorbene Kinder gemeint.

Unternehmensbeteiligungen

Soll der Notarin für etwa erforderliche Berichtigungen im Handelsregister sorgen?
Wenn der Verstorbene über Anteile an einem Unternehmen verfügte (GmbH, UG, OHG oder KG), wird das Handelsregister durch den Todesfall unrichtig. Es besteht eine Verpflichtung, das Handelsregister zu korrigieren (siehe § 40 GmbHG), bzw. die Korrektur liegt im Interesse der Erben. Hierbei können wir gerne unterstützen, was jedoch Notargebühren auslöst.

Bar- und Bankvermögen

Auslandsvermögen

Hof nach Höfeordnung

Soll der Notarin die erforderliche(n) Grundbuchberichtigung(en) vornehmen?
Wenn der Verstorbene über eine Immobilie verfügte, wird das Grundbuch durch den Todes-fall unrichtig. Es besteht eine Verpflichtung, das Grundbuch zu berichtigen (§ 82 GBO). Es er-folgt keine automatische Berichtigung. Der Grundbuchberichtigungsantrag ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Todesfall gerichtsgebührenfrei. Der Grundbuchberichtigungsanspruch bedarf nicht zwingend der notariellen Mitwirkung. Ein notariell vorbereiteter Antrag löst Notargebühren aus.

Sonstiges

Schulden

Weitere Angaben

Haben Erben die Erbschaft ausgeschlagen?
Gibt es einen Rechtsstreit über den Nachlass?
Nehmen alle Erben an der Beurkundung teil?

Benötigte Unterlagen

Zur Beantragung des Erbscheins müssen dem Gericht verschiedene Dokumente vorgelegt werden. Bitte stellen Sie uns diese vorab zur Prüfung zur Verfügung. Gern können Sie dazu die Uploadfunktion nutzen (zulässige Dateiformate: PDF, JPG, PNG). Alternativ können Sie uns die Unterlagen auch per E-Mail senden. Zum Beurkundungstermin bringen Sie bitte die Originale mit. Sollten die benötigten Unterlagen bei uns im Amt verwahrt sein, brauchen Sie diese nicht erneut an uns zu übermitteln.

Folgende Unterlagen werden benötigt:
  • ● Sterbeurkunde der verstorbenen Person
Ziehe Dateien hier her oder
Max. Dateigröße: 128 MB.

    Ende des Formulars

    Kontakt
    Postadresse des Ausfüllenden
    Beauftragung
    Entwurf
    Datenschutz
    Kontakt

    Steuerberatung Bröckelmann
    Osterfeldstraße 11
    58300 Wetter-Wengern

    Telefon: 02335 8873730
    E-Mail: info@steuerberatung-broeckelmann.de

    Unsere Sprechzeiten

    Montag – Donnerstag
    08:00 – 12:30 Uhr
    14:00 – 16:00 Uhr

    Unsere Leistungen
    • Steuerberatung für Unternehmer
    • Steuerberatung für Privatpersonen
    • Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung
    • Steuerprüfung
    • Betriebliche Steuererklärung
    • Steuerberatung für Unternehmer
    • Steuerberatung für Privatpersonen
    • Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung
    • Steuerprüfung
    • Betriebliche Steuererklärung
    Steuerberater Carsten Bröckelmann Wetter
    © 2026

    Gerne aus Herne von den MediaBees ♥

    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    • AAB
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    • AAB