Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung

In manchen Momenten im Leben ist es nicht einfach, den Überblick zu bewahren. Dazu gehört es sicher, etwas hinter sich zu lassen, wenn Sie es vielleicht noch gar nicht möchten. So ist es, wenn Sie altersbedingt nicht mehr Ihre Firma leiten können, in die Sie so viel Zeit, Arbeit und Herzblut investiert haben. Das schmerzt, dennoch wird es Ihnen am Herzen liegen, Ihr Lebenswerk weiterhin in guten Händen zu wissen. Eine geregelte Unternehmensnachfolge ist dann unerlässlich.

Mindestens genauso trifft es uns, Abschied von einem uns nahestehenden Menschen nehmen zu müssen. Ist dieser bittere Augenblick absehbar, sollten zumindest Fragen des Erbnachlasses geklärt sein. In einer Phase der Trauer entsteht sonst noch Zwietracht innerhalb einer Familie oder unter Freunden, wenn es eigentlich „nur“ um materielle Werte geht. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden.

In beiden Fällen hilft es, einen externen Experten zu Rate zu ziehen, der sich um alles kümmert, wenn Sie mit Ihren Gedanken vermutlich ganz woanders sind. Sowohl bei der Regelung der Unternehmensnachfolge als auch bei der Verwaltung privater Vermögensverhältnisse stellt ein Testamentsvollstrecker die Hilfe dar, die Sie benötigen.

Im Regelfall wird der Testamentsvollstrecker im Testament oder Erbvertrag benannt und ist eine Person, die der Erblasser vertraut. Dann übernimmt der Beauftragte die Verantwortung, als Treuhänder den Nachlass exakt so zu verwalten, wie es der Erblasser schriftlich festgehalten hat.

Wurde kein Testament verfasst oder ist die Konstellation der Erbgemeinschaft kompliziert, beispielsweise in einer Patchwork-Familie, überfordert es die Erben häufig, den Nachlass gerecht aufzuteilen. Der erfahrene Testamentvollstrecker bewahrt auch in solchen Sonderfällen stets den Überblick und regelt die Vermögensaufteilung ganz im Sinne der gesetzlichen Erbfolge – unparteiisch, neutral und fair.

Über alle Aufgaben des Testamentvollstreckers und Nachlassverwalters informieren wir Sie gerne. Zudem beraten wir Sie, ob Ihnen in Ihrem konkreten Fall ein externer Fachmann helfen kann.